Tragbare Treppenlifte sind mobile Geräte, die einen Menschen – meist samt Rollstuhl – über eine Treppe bringen, ohne dass etwas fest eingebaut wird. Es gibt zwei Bauarten: Der Treppensteiger klettert mit motorisierten Rädern oder Greifarmen Stufe für Stufe, die Treppenraupe fährt mit einer Gummikette gleichmäßig über die Stufenkanten. Beide werden mit Akku betrieben, lassen sich zerlegen und im Auto mitnehmen. In den meisten Fällen bedient sie eine geschulte Begleitperson.
- Kein Einbau, keine Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft nötig
- Funktionieren an fast jeder Treppe – auch unterwegs, bei Freunden oder im Urlaub
- Meist ist eine geübte Begleitperson nötig
- Kosten etwa 4.000 bis 10.000 €; mieten ist möglich
- Gelten als Hilfsmittel: Mit ärztlicher Verordnung kann die Krankenkasse zahlen
Was sind tragbare Treppenlifte?
„Tragbar“ heißt nicht, dass jemand das Gerät mit der Person darauf trägt. Gemeint ist, dass der Lift nicht an der Treppe montiert ist, sondern mitgenommen werden kann. Fachlich spricht man von Treppensteiggeräten oder mobilen Treppenliften. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung stehen sie in der Produktgruppe 18 (Kranken- und Behindertenfahrzeuge) unter den Treppenfahrzeugen.
Sie sind eine Lösung, wenn ein fest eingebauter Sitzlift oder Plattformlift nicht möglich ist: zu schmale Treppe, Mietwohnung ohne Zustimmung, Denkmalschutz oder ein Treppenhaus, das für den Rettungsweg frei bleiben muss. Eine Übersicht aller Liftarten finden Sie unter Welche Treppenlifte gibt es?
Wie funktioniert ein Treppensteiger?
Ein Treppensteiger sieht aus wie eine kompakte Sackkarre mit Elektromotor. Es gibt ihn als Gerät, an das der eigene Rollstuhl angekoppelt wird, oder mit eigenem Sitz.
- Die Begleitperson kippt das Gerät mit der Person leicht nach hinten, bis der Schwerpunkt über den Rädern liegt.
- Per Knopfdruck hebt ein Mechanismus – je nach Modell Radsätze, die sich umeinander drehen, oder Greif- und Stützfüße – das Gerät auf die nächste Stufe.
- Die Begleitperson hält das Gleichgewicht und schiebt nach. So geht es Stufe für Stufe nach oben oder unten.
Treppensteiger sind klein und leicht zu zerlegen, kommen auch mit engen und gewendelten Treppen zurecht und passen in den Kofferraum. Der Nachteil: Die Begleitperson muss das Gerät sicher führen können und braucht etwas Kraft und Übung. Mehr zu Modellen und Preisen lesen Sie unter Treppensteiger.
Wie funktioniert eine Treppenraupe?
Die Treppenraupe arbeitet wie ein kleines Kettenfahrzeug. Der Rollstuhl wird auf die Raupe gefahren und festgeklemmt. Auf der Treppe liegt die Gummikette auf mehreren Stufenkanten gleichzeitig auf; der Motor zieht das Gerät gleichmäßig nach oben oder bremst es nach unten. Weil das Gewicht auf mehrere Stufen verteilt ist, fährt die Raupe ruhiger als ein Treppensteiger und verlangt weniger Kraft. Dafür ist sie größer und schwerer, braucht gerade Treppenläufe und Podeste zum Wenden. Es gibt Modelle für eine Begleitperson und einige für geübte Selbstfahrer. Details unter Treppenraupe.
| Treppensteiger | Treppenraupe | |
|---|---|---|
| Prinzip | Räder oder Greiffüße, Stufe für Stufe | Gummikette über die Stufenkanten |
| Bedienung | immer mit Begleitperson | Begleitperson, teils Selbstfahrer |
| Treppe | auch eng und gewendelt | gerade Läufe, Platz zum Wenden |
| Transport | klein, zerlegbar | größer, schwerer |
| Preis laut unseren Ratgeberseiten | ca. 4.000 – 4.500 € (mit Motor) | ca. 4.500 – 10.000 € |
Für wen eignen sich tragbare Treppenlifte?
- für Rollstuhlfahrer, wenn ein Plattformlift nicht an die Treppe passt oder nicht genehmigt wird
- wenn regelmäßig eine Begleitperson da ist, etwa Angehörige oder ein Pflegedienst
- für Wege außerhalb der eigenen Wohnung: Arztpraxis, Familie, Urlaub
- als Übergangslösung, zum Beispiel nach einer Operation – hier lohnt oft das Mieten
Weniger geeignet sind sie, wenn Sie allein leben und mehrmals täglich die Treppe nutzen müssen. Dann ist ein fest eingebauter Lift, den Sie selbst bedienen, meist die bessere Lösung. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber für Alleinstehende.
Sicherheit: Darauf kommt es an
- Einweisung: Lassen Sie sich und die Begleitperson vom Sanitätshaus oder Hersteller gründlich einweisen und üben Sie zuerst unter Aufsicht.
- Passender Rollstuhl: Nicht jeder Rollstuhl lässt sich an jedes Gerät koppeln. Prüfen Sie das vor dem Kauf.
- Gewicht und Akku: Beachten Sie die maximale Zuladung und laden Sie den Akku vor jeder Fahrt; die Reichweite wird in Stufen angegeben.
- Treppe: Stufenhöhe, Stufentiefe und Podestgröße müssen zum Gerät passen. Sehr glatte oder nasse Außenstufen sind ein Risiko.
Was kosten tragbare Treppenlifte – und wer zahlt?
Ein Treppensteiger mit Motor kostet nach den Angaben auf unserer Seite etwa 4.000 bis 4.500 €, eine Treppenraupe etwa 4.500 bis 10.000 €. Raupen lassen sich auch mieten; für kurze Zeiträume ist das oft günstiger.
Anders als ein fest eingebauter Lift gelten mobile Treppensteiger als Hilfsmittel. Zuständig ist dann in der Regel die Krankenkasse: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung aus, das Sanitätshaus beantragt das Gerät, die Kasse prüft den Bedarf. Die Kasse kann das Gerät auch leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V). Der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € ist dagegen für Umbauten der Wohnung gedacht, etwa einen fest eingebauten Treppenlift – mehr dazu unter Zuschüsse beantragen. Klären Sie die Kostenübernahme immer vor dem Kauf.
Häufige Fragen
Kann ich einen tragbaren Treppenlift allein bedienen?
Treppensteiger nicht – sie brauchen immer eine Begleitperson. Einige Treppenraupen sind für geübte Selbstfahrer gebaut. Lassen Sie sich vom Fachhandel beraten, ob das für Sie infrage kommt.
Funktioniert ein tragbarer Treppenlift an einer Wendeltreppe?
Treppensteiger kommen auch mit gewendelten und engen Treppen zurecht. Treppenraupen brauchen gerade Läufe und Podeste zum Wenden.
Brauche ich die Zustimmung des Vermieters?
Nein. Weil nichts eingebaut wird, ist keine bauliche Veränderung nötig. Das unterscheidet tragbare Lifte von einem fest eingebauten Treppenlift.
Zahlt die Krankenkasse einen Treppensteiger?
Das ist möglich, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Kasse den Bedarf anerkennt. Treppensteiggeräte stehen im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung. Fragen Sie vor dem Kauf bei Ihrer Kasse nach.


