Zuletzt aktualisiert am Oktober 3, 2022
Älteren Menschen mit einer Gehbehinderung und anderen Menschen mit körperlichen Einschränkungen fällt es meist sehr schwer, eine herkömmliche Treppe sicher zu nutzen. Wenn auch Sie davon betroffen sind, können S Ie mit einem Treppenlift wieder an Lebensfreude und Sicherheit gewinnen.
Wir möchten Ihnen mit unserer Checklist und diesen sechs Schritten für die Anschaffung eines Treppenlifts zeigen, wie Sie erfolgreich und auf schnellstem Wege Ihren perfekten Lift finden.
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Folgende sechs Schritte sollten Sie beim Neukauf eines Treppenlifts unbedingt beachten:
- 1. Treppencheck: Welche Treppenarten gibt es und lässt sich ein Treppenlift realisieren?
- 2. Modellcheck: Welche Treppenliftart ist die Beste für mich?
- 3. Preischeck: Kosten im Überblick
- 4. Praxischeck: Probefahrten machen und Ausstattungen ausprobieren.
- 5. Beihilfencheck: Welche Unterstützungen und Zuschüsse bekommen ich?
- 6. Vertragscheck: Rechtliches prüfen und Kaufvertrag unterscheiben.
1. Treppencheck – eignet sich das Treppenhaus für einen Treppenlift?
Die örtlichen Voraussetzungen spielten beim Kauf eines Treppenlifts eine wichtige Rolle. Sitzlifte und Plattformlifte fahren auf einer Führungsschiene den Treppenaufgang hinauf. Dabei muss diese Schiene einen sicheren Halt gewährleisten. Je nach Beschaffenheit der seitlichen Wände, müssen in die Wand spezielle Halterungen eingebracht werden. Ist die Wand hierfür nicht ausgelegt, gibt es eine Möglichkeit, dass die Führungsschiene direkt auf den Stufen montiert werden kann.
Darüber hinaus sollte eine Treppe im Haus immer über eine genügende Breite verfügen. Glücklicherweise haben die Hersteller hierauf reagiert und können recht kompakte Modelle anbieten. Zudem sind die meisten Treppenlifte klappbar.
Grundsätzlich reicht in mehr als 90 % aller Haushalte die Treppenbreite für die Installation eines Treppenlifts aus.
Vorsichtig sollten Sie in Mietshäusern sein, da hier die Treppe immer auch als Fluchtweg für die übrigen Bewohner konzipiert ist. Eine Mindestrestlaufbreite von 60 cm sollte daher immer vorhanden sein.

Als Laie kann man zwar im ersten Überblick seine Treppe begutachten. Ob und in welcher Weise der Treppenlift aber montiert werden kann, sollte sicherheitshalber durch einen Fachmann überprüft werden. Die meisten Treppenlift-Anbieter besuchen Sie beim ersten Beratungsgespräch und können sich hier einen Überblick verschaffen. Die Experten erklären Ihnen dann auch, wie man einen solchen Lift bei Ihnen daheim am besten installieren kann.
2. Modellcheck – Welche Art von Treppenlift ist die Richtige?
Grundsätzlich kann man folgende Treppenlifte unterscheiden:
- Sitzlift
- Plattformlift
- Hublift
- Senkrechtlift
Die Klassiker sind die bekannten Sitzlifte mit klappbarer Sitzfläche. Diese können mit ihrer Führungsschiene an geraden Treppen und kurvigen Treppen montiert werden. Wer zwar noch einigermaßen gut zu Fuß ist, aber beim Treppensteigen Schwierigkeiten hat, der kommt mit einem solchen Sitzlift am besten zurecht.
Ein Plattformlift oder eine Rollstuhlhebebühne richtet sich an all jene, die einen Rollstuhl nutzen. Diese Lifte bestehen aus einer klappbaren und befahrbaren Plattform, die mit entsprechenden Sicherheitsausrüstungen versehen ist. Verständlicherweise benötigen diese Lifte mehr Platz, der mindestens so groß sein muss, dass auf der Treppe ein Rollstuhl sicher befördert werden kann.
Hinweis: Rollstuhlnutzer müssen nicht unbedingt einen Plattformlift benutzen. Wenn die Treppe den Einbau nicht hergibt, kann man auch einen Sitzlift verwenden. In diesem Fall sollte aber auf jeder Etage ein weiterer Rollstuhl als Ersatz zur Verfügung stehen.
Der Hublift ist eher etwas für den Eingangsbereich und wird daher häufig als Außenlift eingesetzt. Einige Wohngebäude sind von der Straße nur über eine Treppe zugänglich. In diesem Fall eignet sich ein Hublift sehr gut für Menschen mit Gehbehinderungen sowie Rollstuhlfahrer. Der Hublift besteht aus einer ausreichend große Plattform, die wenige Meter in die Höhe fahren kann.
Der Senkrechtlift richtet sich ebenfalls an Personen mit Gehbehinderung. Hier kann eine Person, ähnlich wie in einem Aufzug, von einer Etage zur anderen transportiert werden. Es gibt offene und geschlossene Senkrechtlifte. Voraussetzung ist, dass für den Einbau ein Schacht vorhanden ist. Dieser kann sich auch neben dem Treppenaufgang befinden. Selbst ein Deckendurchbruch ist möglich.
3. Preischeck – Anschaffungs-, Montage- und Wartungskosten im Blick
Treppenlifte stellen eine besondere Investition dar. Neben den Anschaffungskosten müssen Sie noch die Kosten für Einbau und Montage berücksichtigen. Diese fallen jedoch nur einmal an. Darüber hinaus sollten Sie die regelmäßige Wartung der Montage nicht vergessen. Auch hierfür verlangen die Fachfirmen eine Gegenleistung. Wartungskosten werden meist unabhängig von den Anschaffungs- und Installationskosten berechnet. Insoweit können Sie wahlweise einen solchen Wartungsvertrag abschließen.

Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich, einen Treppenlift Preisvergleich durchzuführen. Jedoch sollten Sie nicht immer auf das preisgünstigste Modell setzen. Es gibt noch viele weitere Faktoren, die einen Kauf beeinflussen können. Ein Beispiel stellt die Ausstattung eines Treppenlifts dar. Sie sollten immer berücksichtigen, dass es sich um ein alltägliches Hilfsmittel handelt, welches Sie ständig begleitet.
3.1. Ausstattung als wichtiges Kriterium
Die Ausstattung berücksichtigt beispielsweise
- den Sitzkomfort (Größe der Sitzfläche und Polsterung)
- das Design (Form und Farbe, Integration in das bestehende Wohnambiente)
- Bedienkomfort (Anordnung der Bedienkonsole)
- Zubehör (Verfügbarkeit einer Fernbedienung)
Nicht unwichtig ist auch der Antrieb. Es Motoren mit Zahnstangengetriebe, die meist in den günstigen Varianten eingebaut werden. Nachteilig ist, dass dieser Antrieb recht laut ist. Wesentlich ruhiger sind Motoren mit Traktionsantrieb. Darüber hinaus sollten die Motoren nicht nur über herkömmlichen Netzstrom betrieben werden können, sondern notfalls auch über einen Akku verfügen. Der Akku wird immer dann benötigt, wenn durch einen Stromausfall der Treppenlift ansonsten nicht genutzt werden kann.
4. Praxischeck – Probefahrt vereinbaren
Wenn Sie sich für einen bestimmten Treppenlift entschieden haben, sollten Sie mit dem Treppenlift-Anbieter eine Probefahrt vereinbaren. In den meisten Fällen können Sie an den Standorten dieser Fachfirmen die verfügbaren Lifte eingehend testen. Am besten nehmen Sie diesbezüglich einen Bekannten mit, der Sie begleitet. Vier Augen sehen mehr als zwei.
Bei einer Probefahrt können Sie testen, ob Sie mit der Bedienung gut zurechtkommen. Ebenso lässt sich der Komfort überprüfen. Ein Treppenlift, auf dem man sich unwohl fühlt, kann auf diese Weise herausgefiltert werden.
5. Beihilfencheck – Zuschüsse und Unterstützungen ansuchen
Nachdem Sie sich eingehend beraten und alle bisherigen Checks durchgearbeitet haben, sollten Sie mittlerweile ein Modell und einen Anbieter genauer ins Auge gefasst haben. Bestenfalls stehen Sie kurz vor dem Vertragsabschluss.
Sofern noch nicht erfolgt, ist es jetzt unbedingt an der Zeit, alle finanziellen Unterstützungen zu nützen, die Ihnen von unterschiedlichen Stellen angeboten werden. Nicht alle sind auf Sie zutreffend und können von Ihnen in Anspruch genommen werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier die gängigsten Stellen für Zuschüsse und Förderungen vorstellen. Dort anzufragen, lohnt sich auf jeden Fall:
- Pflegeversicherung,
- Kreditanstalt für Wiederaufbau,
- Berufsgenossenschaft,
- Bundesagentur für Arbeit oder
- Sozialamt
Darüber hinaus gibt es noch einige regionale Förderungen, die allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Sollten Zuschüsse nicht in Betracht kommen, können Sie sich auch an Ihre Hausbank wenden. Es handelt sich hier meist um einen Kleinkredit, der in bequemen Raten zurückzuzahlen ist. Zudem sind die Anschaffungskosten steuerlich absetzbar. Sie sehen, dass es für den Kauf eines Treppenlifts etliche Möglichkeiten zum Sparen gibt.
Tipp: Wenn Sie mehrere Kostenvoranschläge eingeholt haben, können Sie vielleicht auch Ihren Treppenlift-Anbieter um einen zusätzlichen Rabatt bitten.
6. Vertragscheck – Lassen Sie sich nicht drängen
Seriöse Anbieter lassen Ihnen die Zeit, die Sie brauchen. Nehmen Sie sich diese auch und prüfen Sie den Kaufvertrag eingehend. Sehen Sie sich vor allem das „Kleingedruckte“ genauer an und ziehen Sie wenn nötig Freunde oder Familie zur Hilfe.
6.1. Widerrufsrecht
Beachten Sie, dass auch bei Treppenlift Kaufverträgen ein Widerrufsrecht gilt. Obwohl ein Treppenlift speziell für Ihre Treppe angefertigt wird, haben Sie als Verbraucher in Deutschland nach UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche) ein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht gilt in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss bzw. mit Erhalt der bestellten Ware. Widerufen können Sie ganz formlos – zum Beispiel mittels E-Mail.
Wichtig: Wer hinsichtlich des Widerrufsrechts falsch beraten wurde, hat ein zusätzliches Widerrufsrecht von 12 Monaten! Sie können Ihren Vertrag also 12 Monate und 14 Tage danach noch widerrufen.
7. Fazit
Beim Kauf eines Treppenlifts sind viele wichtige Punkte zu klären. Im ersten Schritt geht es um die Machbarkeitsstudie. Danach sollten Sie sich für ein bestimmtes Modell entscheiden, wobei immer auch der richtige Einsatzzweck eine Rolle spielt. Vergleichen Sie anschließend die Preise und lassen sich entsprechende Kostenvoranschläge zusenden. Nachdem Sie noch eine Probefahrt unternommen haben, sollten Sie sich im nächsten Schritt um mögliche Zuschüsse bemühen. Diese senken den Kaufpreis enorm. Zuletzt unterzeichnen Sie, sobald alle Konditionen für Sie passen, den Kaufvertrag und sind bald stolzer Besitzer eines eigenen Treppenlifts.
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