Treppenlifte bei Behinderung: Mit einem Behindertenlift Barrieren überwinden

Zuletzt aktualisiert am Juni 29, 2022

Viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind oft nicht in der Lage, Treppen auf herkömmliche Weise zu bewältigen. In diesem Fall kann ein Treppenlift ein nützlicher Alltagshelfer darstellen. Behindertenlifte gibt es in zahlreichen Ausführungen, wobei alle mit einer überaus einfachen Bedienung überzeugen. Die Verwendung eines Treppenlifts führt wieder zu mehr Lebensfreude und ermöglicht es, den Alltag im eigenen Zuhause ohne fremde Hilfe bewerkstelligen zu können.

Wer nicht auf einen Rollstuhl angewiesen ist, für den eignet sich beispielsweise ein Sitzlift. Rollstuhlfahrer können dagegen auf einen Plattformlift oder Hublift zurückgreifen. Je nach Platzverhältnissen kann auch ein Senkrechtlift die richtige Lösung darstellen. Diese erinnern in etwa an einen traditionellen Aufzug.

1. Darum sollten Sie einen Treppenlift für Behinderte verwenden

In Einfamilienhäusern gibt es verschiedene Treppentypen. Neben geraden Treppen findet man häufig Wendeltreppen. Zum Teil muss nur eine Etage oder mehrere überwunden werden. Auch der Kellerabgang darf hierbei nicht vergessen werden. Diejenigen, welche eine körperliche oder geistige Behinderung aufweisen, fällt es recht schwer, das Treppenhaus eigenständig zu bewältigen. Vielfach ist die Angst zu groß, dass man auf der Treppe stürzt. Zudem bereitet das Treppensteigen in diesem Zustand große Kraftanstrengungen.

Es ist daher äußerst wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema Behinderten Treppenlift auseinander zu setzen. Allein schon aus präventiven Gründen kann ein solcher Lift dazu beitragen, dass man wieder sicherer in den eigenen vier Wänden leben kann. Selbst der Gang ins Freie wird zum Beispiel mit einem Hublift im Eingangsbereich sichergestellt.

Bei diesen Krankheiten kann ein Treppenlift unterstützen:

  • altersbedingten, motorischen Störungen
  • Muskelschwäche
  • Lähmungen und Lähmungserscheinungen
  • krankheitsbedingten, motorischen Störungen
  • Knochenbrüchen oder gar Amputationen
  • möglichen Demenz-Erkrankungen

2. Ein Plattformlift als Hilfe für Rollstuhlfahrer

Ein Treppenlift bei einer Schwerbehinderung kann ein wichtiger Helfer im Alltag darstellen. Mit einem Treppenlift wird Barrierefreiheit wieder möglich. Leider sind die wenigsten Immobilien von Anfang an darauf hin ausgerichtet. Besonders schwerwiegend ist es, mit einem Rollstuhl ein Treppenhaus zu meistern. Aus diesem Grund kann ein Plattformlift sehr nützlich sein.

Plattformlift
Für Rollstuhlfahrer eignen sich Plattformlifte am besten

Bei einem Sitzlift kann ein Rollstuhl leider nicht mitgenommen werden. Dagegen bietet der Plattformlift ausreichend Platz, um dort bequem mit einem Rollstuhl hinauffahren zu können. Dank verschiedener Sicherheitselemente, müssen Sie während der Treppenauffahrt keine Angst haben. Zusammengeklappt nehmen diese Lifte nur wenig Stauraum ein, sodass die Treppe von anderen Personen nach wie vor ungehindert benutzt werden kann.

3. Auf eine einfache Bedienung kommt es an

Treppenlifte lassen sich je nach Hersteller und Modell mit unterschiedlichen Bedienelementen ausstatten. Das jeweilige Bedienpanel ist quasi selbsterklärend. Bei Sitzliften befinden sich die Schalter und Hebel in der Armlehne. Bei Plattformliften gibt es praktische Wandsteuerungen oder die Bedienung erfolgt sogar über eine Fernbedienung. Generell erfreut sich die Fernbedienung große Beliebtheit. Es kommt hier immer auf die eigenen Bedürfnisse an.

Damit die richtige Bedienung gewählt werden kann, sollte man auf folgende Punkte achten:

  • falls die Arme motorisch stark eingeschränkt sind, bietet sich eine Fußbedienung an,
  • liegt eine einseitige Lähmung vor, sollte die Bedienung auf der nicht beeinträchtigten Körperseite montiert werden,
  • eine Fernbedienung sollte auch von Begleitpersonen bedient werden können,
  • die Beschriftung sollte einfach und nachvollziehbar sein, sodass Menschen mit Behinderung nicht unnötiger Weise danach suchen müssen.

4. Die Sicherheit des Treppenlifts

Ein Treppenlift bei Behinderung darf nicht selbst zu einer Gefahr werden. Die meisten Hersteller haben sich diesbezüglich strenge Sicherheitsregeln auferlegt. Es gibt aber auch gesetzliche Regelungen, die der Hersteller einhalten muss.

Beispielsweise benötigt ein zuverlässiger Treppenlift zum einen ein Typenschild mit Herstellernamen, Seriennummer und Baujahr und zum anderen eine CE-Kennzeichnung.

Damit wird sichergestellt, dass der Treppenlift unter Einhaltung der europäischen Sicherheitsrichtlinien produziert wurde. Hierzulande gibt es noch die ISO-Norm 9000 als zusätzliches Sicherheitssiegel.

Falls es sich um einen Hublift oder Senkrechtlift handelt, ist dieser TÜV-pflichtig, wenn dieser mehr als drei Höhenmeter zurücklegen muss.

Beim Kauf sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass Sicherheitssensoren an Bord sind, die zum Beispiel bei einem Hindernis auf der Treppe den Lift sofort anhalten. Nicht unwichtig ist ein Akkubetrieb, der bei einem möglichen Stromausfall die Weiterfahrt gewährleistet.

Ein Sitzlift sollte idealerweise auch mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein, wenn der Nutzer ansonsten herausfallen würde. Für Plattformlifte gibt es besondere Rollsicherungen, damit der Rollstuhl nicht versehentlich von der Plattform rollt.

Wenn Sie auf Nummer sichergehen möchten, darf natürlich auch ein Wartungsvertrag nicht fehlen. Diesen können Sie bereits nach Abschluss des Kaufvertrages mit Ihrem Treppenliftanbieter vereinbaren. Somit wird Ihr Treppenlift regelmäßig auf mögliche Mängel überprüft.

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5. Auf mögliche Zuschüsse achten

Bevor Sie an den Kauf eines Treppenlifts denken, sollten Sie sich bei allen notwendigen Institutionen nach einem Treppenlift Zuschuss informieren.

Sie können von folgenden Einrichtungen einen solchen Zuschuss erhalten:

  • Pflegeversicherung,
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau,
  • Berufsgenossenschaft,
  • Agentur für Arbeit,
  • Sozialhilfeträger oder
  • weitere regionale Fördermittel.

Am häufigsten erhalten Menschen mit Behinderungen einen Zuschuss von der Pflegeversicherung. Maßgeblich hierbei ist, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegen muss. Dies dürfte gerade bei einer Gehbehinderung in aller Regel kein Problem darstellen. In diesem Fall können bis zu 4.000 € von der Pflegeversicherung übernommen werden. Wenn noch eine weitere Person im Haushalt schwerbehindert ist und ebenfalls einen Pflegegrad besitzt, kann auch diese einen Zuschuss bis 4.000 € erhalten. In diesem Fall können schon einmal 8.000 € von den Gesamtkosten abgezogen werden. Dies kann sich durchaus lohnen.

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6. Was ist, wenn ich mir trotz Zuschuss einen Treppenlift nicht leisten kann?

In aller Regel reichen auch die möglichen Zuschüsse nicht vollends aus, um damit vollständig die Kosten eines Treppenlifts zu begleichen. Neben der Pflegeversicherung können vielleicht noch die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder regionale Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Dennoch verbleibt meist noch ein nicht unerheblicher Restbetrag. Verständlicherweise kommt es hier auch auf den jeweiligen Treppenlift an. Am günstigsten sind die Sitzlifte. Plattformlifte für Rollstuhlfahrer sind dagegen weitaus teurer.

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Sollte der Restbetrag nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlt werden können, ist es zunächst ratsam, sich mit dem örtlichen Sozialhilfeträger in Verbindung zu setzen. Scheidet eine Sozialhilfe aus, dann kann man sich auch an eine Bank wenden. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass ältere Menschen von einer Bank nur selten einen hohen Kredit bekommen. Aus diesem Grund ist vielleicht nicht immer die eigene Hausbank der richtige Ansprechpartner. Ein Kreditvergleich kann hier weiterhelfen. Es gibt durchaus Kreditinstitute bzw. Direktbanken, die sich auf Kredite für Senioren spezialisiert haben.

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