Zuletzt aktualisiert am Juni 30, 2022
Wenn es um Treppenlifte geht, denken die meisten in erster Linie an den traditionellen Sitzlift. Diese praktischen Hilfsmittel werden vornehmlich in Privathäusern installiert. In gewissen Situationen müssen aber auch Mieter nicht auf einen Treppenlift verzichten. Verständlicherweise ist hierzu das Einverständnis des Vermieters erforderlich, da es sich um eine nicht unerhebliche, bauliche Veränderung handelt.
Betroffen ist hier immer das Treppenhaus, welches von allen Mietern ohne Einschränkungen genutzt werden sollte. Durchaus kann es bei der Breite der Treppe zu Problemen kommen. So nehmen beispielsweise Plattformlifte auf engen Treppenaufgängen viel Platz ein. Da wird es für neue Mieter schwierig, einen Umzug oder Einzug vorzunehmen. Darüber hinaus sollten aber auch die Brandschutzrichtlinien beachtet werden, um die es hier im Nachfolgenden geht.
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1. Das Treppenhaus in Mehrfamilienhäusern
Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus dient nicht nur dem Erreichen der nächsten Wohnetage, sondern zudem auch als Flucht- und Rettungsweg.
Nach den geltenden Bauvorschriften muss die Treppenbreite in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnparteien mindestens einen Meter breit sein, ansonsten reichen 80 cm aus. In Hochhäusern beträgt die Mindestbreite sogar 1,25 Meter.
Hinzu kommt, dass die Treppen nicht gewendelt sein dürfen. Wichtig ist, dass es sich hierbei um die nutzbare Breite einer Treppe handelt.
Bei der Installation eines Treppenliftes muss eine ausreichende Restlaufbreite vorhanden sein, sodass andere Mitbewohner die Treppe nach wie vor ungehindert als Flucht- und Rettungsweg nutzen können. Geregelt wird dies in den Bauordnungen der Länder, wobei die DIN 18065 hinzugezogen wird. Danach muss eine Mindest-Restlaufbreite von 60 cm vorhanden sein, damit auch die Auflagen des Brandschutzes erfüllt werden.
Wenn Sie beispielsweise die Erlaubnis des Vermieters zur Installation eines Treppenliftes erhalten haben und die Treppenbreite einen Meter beträgt, darf der Sitzlift im zusammengeklappten Zustand nicht tiefer als 40 cm sein. In sehr alten Bestandsimmobilien mit Treppenbreiten unter einem Meter darf daher dort kein solcher Treppenlift installiert werden.
Für den Treppenlift Brandschutz sowie den Bestimmungen der Bauordnung ist es wichtig, dass auf jeder Etage ein zusätzlicher Haltebereich vorgehalten wird, sodass hier die Fahrt unterbrochen werden kann. Dies ist erforderlich, um möglichen Gegenverkehr auf der Treppe Platz zu bieten.
2. Checkliste – Treppenlift im Gemeinschaftstreppenhaus
Treppenbreite | Mindestrestlaufbreite | Treppenlift erlaubt | Nicht erlaubt |
---|---|---|---|
2 Meter | 1,50 Meter | X | |
1,50 Meter | 1 Meter | X | |
1,25 Meter | 0,85 Meter | X | |
1 Meter | 0,60 Meter | X | |
0,80 Meter | 0,40 Meter | X |
Zur Berechnung der Mindestrestlaufbreite müssen Sie sich informieren, wie schmal der zusammengeklappte Treppenlift letztlich wirklich ist. Die schmalsten Modelle nehmen in aller Regel nur 40 cm an Tiefe ein.
Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass Sie sich in Mehrfamilienhäusern bei einem genehmigten Treppenlift keine Gedanken über eine geschwungene Treppenauffahrt machen müssen. In Verbindung mit den Haltepunkten auf jeder Etage werden meist nur gerade Treppenauffahrten benötigt. Wenn nur eine oder zwei Etagen bewältigt werden müssen, sind die Kosten für diese Installationen daher entsprechend niedriger, als wenn Sie einen kurvigen Treppenlift installieren lassen.
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3. Die Rechtslage für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus
Wie bereits erwähnt, unterliegt der Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus der behördlichen Genehmigung, wobei hierbei die Landesbauordnung des Bundeslandes, aber auch die DIN-Norm 18065 zu beachten sind. Der sogenannte Treppenlift Fluchtweg von wenigstens 60 cm muss auf jeden Fall eingehalten werden. Auf den jeweiligen Haltepunkt auf jeder Etage sind wir bereits eingegangen.
Wenn Sie für sich selbst oder einen Angehörigen in einem Mehrfamilienhaus einen Treppenlift benötigen, gehen Sie sicherheitshalber wie folgt vor:
1. Suchen Sie das Gespräch: Informieren Sie Ihren Vermieter und bitten Sie um Genehmigung.
2. Willigt Ihr Vermieter ein, können Sie einen Antrag bei der zuständigen Baubehörde stellen.
3. Erst nach Vorliegen aller Genehmigungen kann der Treppenlift realisiert werden.
Falls zwar eine Genehmigung des Vermieters vorliegt, aber die Treppe für die Installation aus Brandschutzgründen von der Behörde nicht genehmigt wird, gibt es immer noch Treppenlift Alternativen:
- Vielleicht lässt sich im Auge des Treppenhauses ein Hublift oder Senkrechtlift realisieren?
- Ebenso könnte unter höherem Aufwand vielleicht auch ein Senkrechtlift an der Außenseite des Gebäudes installiert werden?
Anzumerken ist, dass Sie die Kosten für Anschaffung und Montage in der Regel zur Gänze von Ihnen selbst zu tragen sind. Der Vermieter hat diesbezüglich keine Verpflichtungen – auch wenn ein Treppenlift oft einen Mehrwert für das Mietobjekt darstellt.
Nicht unwichtig ist zudem, dass der Brandschutz und somit die Fluchtmöglichkeit der anderen Vermieter immer über dem Recht des Einzelnen auf Installation eines Treppenlifts anzusehen ist.
4. Was tun, wenn der Vermieter einem Treppenlift nicht zustimmt?
Verständlicherweise stellt der Einbau eines Treppenlifts einen gravierenden Eingriff in die Bausubstanz des Treppenhauses dar. Natürlich ist nicht jeder Vermieter hiervon begeistert, insbesondere dann nicht, wenn er selbst in der Immobilie wohnt und sich vielleicht dadurch gestört fühlt. Vielleicht befürchtet er laute Fahrgeräusche auf der Treppe. Wie Experten von Treppenliftanbietern dagegenhalten, sind moderne Treppenlifte so gut wie kaum hörbar.
Mieter haben nach dem deutschen Mietrecht ein Anrecht auf ein barrierefreies Wohnen.
Wenn ein Mieter oder eine Mieterin wegen körperlicher Einschränkungen nicht mehr ohne fremde Hilfe die Treppe bewältigen kann und die Beeinträchtigung sogar durch einen Pflegegrad nachgewiesen ist, haben diese einen Anspruch auf einen Treppenlift. Wie zuvor erwähnt, müssen Mieter in diesem Fall jedoch vollumfänglich für die Anschaffungs- und Installationskosten aufkommen. Auf die möglichen Zuschüsse soll hier nicht näher eingegangen werden.
Der Vermieter darf nicht ohne triftigen Grund einen solchen Einbau verweigern. Jedoch muss dieser aber die Realisierbarkeit nachweisen. Wie bereits zuvor erwähnt, bedarf der Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus auch der behördlichen Genehmigung. Falls sich aus irgendwelchen Gründen kein Treppenlift einbauen lässt, kann natürlich auch der Vermieter seine Zustimmung aus diesen Gründen verweigern.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie in jedem Fall Ihren Vermieter in Kenntnis setzen und um Erlaubnis bitten müssen.
Ohne diese dürfen Sie auch bei vorliegender Genehmigung durch die Baubehörde keinen Lift installieren. Schließlich sind Sie nicht Eigentümer der Immobilie.
Leider gibt es hier immer wieder Streitigkeiten vor den Gerichten. Hier hängt es letztlich vom Einzelfall ab. Falls jedoch keine brandschutzrechtlichen, baulichen oder anderen gesetzlichen Hindernisse vorliegen, darf der Vermieter im Grunde nicht seine Zustimmung für einen Treppenlift im Mietshaus verweigern.
5. Fazit
Ein Treppenlift in einem Mehrfamilienaus erfordert andere Voraussetzungen als in einer Privatimmobilie. Aus brandschutzrechtlichen Gründen dient ein Treppenhaus für alle Mieter als Flucht- und Rettungsweg. Dieser kann beeinträchtigt sein, wenn nach dem Einbau eines Treppenlifts nicht mehr die erforderliche Restlaufbreite einer Treppe vorhanden ist.
Generell ist die Installation nicht nur von der Zustimmung durch den Vermieter abhängig, sondern auch von einer Genehmigung der Bauordnungsbehörde. In aller Regel sind aber die modernen Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern ausreichend breit, sodass zusätzlich noch ein Treppenlift installiert werden kann.