Zuletzt aktualisiert am Juni 30, 2022
Viele Menschen sind auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Menschen mit geringem Einkommen erhalten in aller Regel Grundsicherungsleistungen, um damit über die Runden zu kommen. Es gibt aber auch Langzeitarbeitslose, die keinen Job mehr finden und daher auf Hartz 4 angewiesen sind. In allen Fällen ist der örtliche Sozialhilfeträger der richtige Ansprechpartner. Problematisch ist, dass die Betroffenen trotz dieser staatlichen Leistungen keine großen Sprünge machen und lediglich den nötigen Lebensunterhalt decken können.
Zu diesen Menschen gehören leider auch solche, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung auf einen Treppenlift angewiesen sind. In diesem Ratgeber soll kurz dargelegt werden, wie ggf. ein Treppenlift vom Sozialamt übernommen werden kann.
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1. Voraussetzungen für eine Treppenliftbewilligung seitens des Sozialamtes
Sozialhilfeleistungen werden nur dann gewährt, wenn das verfügbare Einkommen und Vermögen eines betroffenen Menschen nicht ausreichen, um damit den alltäglichen Lebensunterhalt decken zu können. Zunächst ist seitens des Sozialamtes nicht vorgesehen, die Kosten für die Installation eines Treppenliftes zu übernehmen.
In erster Linie sollen sich Menschen mit Beeinträchtigungen an diejenigen Stellen wenden, welche Zuschüsse für Treppenlifte anbieten. Zum Beispiel muss hier die Kreditanstalt für Wiederaufbau angesprochen werden, die Fördergelder für ein barrierefreies Wohnen bereitstellt. Aber auch die Pflegeversicherung kann bei Vorliegen eines Pflegegrades die Anschaffung bezuschussen. Dieser Grundsatz des Sozialhilfeträgers ist daher nachvollziehbar, da hier das Nachrangigkeitsprinzip beachtet werden muss.
Sozialhilfe erhalten nur diejenigen, die unter Berücksichtigung aller übrigen Gegebenheiten ansonsten keine Hilfe mehr zu erwarten haben.
Anzumerken ist, dass trotz Zuschüsse nicht alle anfallenden Kosten gedeckt sind. Ebenso gibt es Menschen, die aus bestimmten Gründen keine Zuschüsse erhalten und somit auf Sozialhilfe angewiesen sind.

2. Rechtzeitig einen Antrag beim Sozialamt stellen
Besonders wichtig ist, dass Sozialhilfeleistungen erst dann übernommen werden, wenn der Sozialhilfeträger hierüber informiert wurde. Erst nach Bekanntgabe können daher mögliche Leistungen gewährt werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie als Betroffener nicht einen Treppenliftanbieter mit dem Einbau beauftragen und erst dann den Sozialhilfeantrag stellen können.
Anlaufstelle beim örtlichen Sozialamt ist meist die Abteilung „Bildung und Teilhabe“. Schließlich soll dem Betroffenen die Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Dort können Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Die dortigen Sachbearbeiter prüfen Ihren Antrag. Entweder liegen entsprechende Zusagen über Zuschüsse anderer Träger vor und es verbleibt nur ein Restbetrag, den Sie aus eigenen Mitteln nicht zahlen können oder Sie legen dem Sozialamt die Ablehnungsbescheide dieser Institutionen vor.
Um die Notwendigkeit eines Treppenlifts glaubhaft nachweisen zu können, sollten Sie auf alle Fälle ein Attest Ihres Arztes vorlegen können. Dieses Attest muss die medizinischen Gründe erkennen lassen. Als Betroffener müssen Sie ebenso nachweisen können, dass Sie die Kosten für einen Treppenlift nicht leisten können, auch wenn Sie eine Ratenzahlung mit geringen Monatsraten bekommen können. Sie müssen sich im Grunde darüber im Klaren sein, dass das Sozialamt sämtliches Einkommen und Vermögen von Ihnen überprüft, um somit die Hilfebedürftigkeit nachzuweisen.
3. Zuschüsse für den Treppenlift
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, bei welchen Institutionen Sie sich im Vorfeld um einen Zuschuss für einen Treppenlift bemühen müssen:
Zuschuss bewilligt | Zuschuss abgelehnt | Zuschuss reicht nicht aus | |
---|---|---|---|
Pflegeversicherung mit Pflegegrad | X | X | X |
Kreditanstalt für Wiederaufbau | X | X | X |
Regionale Förderprogramme | X | X | X |
Berufsgenossenschaft | X | X | X |
Agentur für Arbeit | X | X | X |
Kein Anspruch | Anspruch | Anspruch auf Restzahlung |
3.1. Wenn die Pflegeversicherung einen Zuschuss ablehnt
Schon mehrfach sind wir darauf eingegangen, dass die Pflegeversicherung einen Treppenlift bis zu 4.000 € bezuschussen kann. Voraussetzung ist aber das Vorliegen eines Pflegegrades. Problematisch ist, dass es sich hier um einen Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes handelt. Dies bedeutet, dass die Pflegeversicherung Ihnen nur einmalig diesen Zuschuss gewährt.
Wenn Sie beispielsweise zuvor Ihr Badezimmer behindertengerecht haben umbauen lassen und die Pflegeversicherung hierfür bereits 4.000 € bewilligt hat, können Sie leider für einen Treppenlift keinen neuen Antrag stellen. In diesem Fall ist mit einer Ablehnung zu rechnen.
Als Alternative können Sie sich an das örtliche Versorgungsamt wenden. Das Versorgungsamt ist die richtige Adresse, wenn Sie von der Pflegeversicherung keinen Pflegegrad zugesprochen bekommen, aber dennoch so eingeschränkt sind, dass Sie keine Treppen steigen können. Das Versorgungsamt bietet Ihnen eine umfassende Beratung an und kann zudem auch Alternativen vorschlagen. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss für einen Treppenlift bewilligt wird, hängt vom Einzelfall ab. Eine Ablehnung können Sie natürlich auch von dort erhalten.
3.2. Wenn die KfW einen Zuschuss ablehnt
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau richtet sich in erster Linie an Besitzer von Eigentumswohnungen oder selbstgenutzten Häusern. Auch hier stehen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Vordergrund. Hiermit soll ein barrierefreies Wohnen ermöglicht werden.
In aller Regel verfügen Sozialhilfeempfänger bzw. Grundsicherungsleistungsempfänger nur selten über eigenes Wohneigentum. Dieses würde Vermögen darstellen, welches vom Sozialamt angerechnet werden würde. Daher kommen Betroffene in diesem Fall kaum in den Genuss einer KfW-Förderung.
3.3. Wenn regionale Förderungen abgelehnt werden
In vielen Bundesländern gibt es bis auf Gemeindeebene regionale Förderungen, die sich zum Teil auch auf Treppenlifte beziehen. Wichtig ist, dass Sie als betroffene Person Ihren Lebensmittelpunkt dort haben müssen, wo eine solche Förderung angeboten wird. Leider lässt sich im Vorfeld nicht sagen, welche Art von Fördergelder Ihnen zur Verfügung stehen.
Problematisch ist, dass diese Fördertöpfe nicht unbegrenzt gefüllt sind. Wenn für ein bestimmtes Förderprogramm kein Geld mehr im Topf vorhanden ist, können Sie leider auch keine Förderung erhalten. Nach Antragstellung erhalten Sie dann einen Ablehnungsbescheid, den Sie als Nachweis beim Sozialamt einreichen können.
3.4. Wenn die Agentur für Arbeit ablehnt
Zunächst muss festgehalten werden, dass die Agentur für Arbeit nicht mit dem Sozialamt zu verwechseln ist. Hier sollen arbeitsfähige Menschen wieder in das Berufsleben eingegliedert werden und somit auch aus dem Hartz-4-Bezug fallen.
Für eine Förderung wird ein medizinisches Gutachten bzw. ein Attest benötigt, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene nur mithilfe eines Treppenliftes wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden kann. Bei älteren Menschen bzw. Rentnern ist nicht hiervon auszugehen. Daher erfolgt in diesem Fall eine Ablehnung.
3.5. Wenn die Berufsgenossenschaft ablehnt
Nach einem Arbeitsunfall können Betroffene die Kosten für einen Treppenlift in voller Höhe bei der Berufsgenossenschaft geltend machen. Nur in seltenen Fällen beziehen Berufstätige Sozialhilfe. Daher kommen nur in Ausnahmesituationen diese Personen für Sozialhilfe in Betracht.
4. Das Sozialamt prüft sämtliche Ablehnungen
Falls Sie von den vorgenannten Stellen einen Ablehnungsbescheid erhalten haben oder aus sonstigen Gründen für diese Zuschüsse nicht in Betracht kommen, können Sie einen Antrag beim Sozialamt stellen. Hier wird überprüft, ob nicht in irgendeiner Form ein Zuschuss von einem dieser Institutionen dennoch möglich ist. Bei fehlendem Pflegegrad wird versucht, durch ein medizinisches Gutachten den Medizinischen Dienst anzuregen, eine mögliche körperliche Beeinträchtigung mit Pflegegrad nachzuweisen. Der Medizinische Dienst ist jedoch nicht daran gebunden.

Es ist verständlich, dass das Sozialamt Ihnen keinen Luxus-Treppenlift bewilligt. Falls die Prüfung zu Ihren Gunsten ausfällt, kann nur das einfachste Modell gewählt werden, welches dem Grundzweck einer Treppenbeförderung dienlich ist. Am günstigsten sind in diesem Fall die Sitzlifte. Bei Plattformliften für Rollstuhlfahrer kann es schwieriger werden.
Anzumerken ist, dass das Sozialamt sich bei regionalen Anbietern nach Treppenlift-Preisen erkundigt, um selbst einen Überblick zu erhalten. Es gibt auch Anbieter, welche gebrauchte Treppenlifte im Sortiment haben und diese günstiger anbieten. Somit lassen sich die Anschaffungskosten nochmals senken.
Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, wohnt meist in einer kleineren Wohnung zur Miete. Sie können daher auch aus eigenem Anlass in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Diese Option ist dann wichtig, wenn auch das örtliche Sozialamt Ihnen keinen Treppenlift bewilligen möchte. Jedoch können Sie für einen solchen Umzug wiederum Unterstützungsgelder vom Sozialamt bekommen.
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5. Fazit
Ein Treppenlift für Sozialhilfeempfänger stellt eher die Ausnahme dar. Die örtlichen Sozialhilfeträger treten nur dann mit Hilfeleistungen ein, wenn zuvor keine anderen Mittel für die Anschaffung eines Treppenliftes zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Antragsüberprüfung müssen nicht nur Einkommen und Vermögen dargelegt werden, sondern auch der Gesundheitszustand. Es muss ein triftiger Grund für die Notwendigkeit eines Treppenlifts vorliegen. Ebenso wird auch geprüft, ob alle übrigen Institutionen eine Bezuschussung abgelehnt haben. Sollte eine Bewilligung seitens des Sozialamtes in Betracht kommen, können verständlicherweise nur die Kosten für das günstigste Modell übernommen werden.