Zuletzt aktualisiert am Juni 27, 2022
Ein Treppenlift ist eine nicht unerhebliche Investition. Nicht immer gibt es hierfür ausreichend Zuschüsse von wichtigen Institutionen, wie zum Beispiel Pflegeversicherung, KfW, Berufsgenossenschaft bis hin zum Sozialamt. So kann es von Interesse sein, einen Treppenlift von der Einkommensteuer abzusetzen. Welche Besonderheiten hierbei zu beachten sind, soll in diesem Ratgeber etwas näher beleuchtet werden.
Jetzt 3 Treppenlift Angebote
in nur 60 Sekunden anfordern
1. Wann ist ein Treppenlift eigentlich steuerlich absetzbar?
Ein Treppenlift wird immer dann benötigt, wenn es körperliche Einschränkungen gibt, die ein Treppensteigen im überwiegenden Maße erschwert oder gar unmöglich macht. Aus reiner Bequemlichkeit wird ein Treppenlift von
keiner Pflegekasse anerkannt. Wichtig ist, dass ein Treppenlift ausdrücklich als medizinisches Hilfsmittel anerkannt wird. Die Notwendigkeit kann daher nur ein Arzt durch ein Attest belegen.
Wenn Sie folglich einen Treppenlift steuerlich absetzen möchten, sollten Sie auf alle Fälle ein ärztliches Attest Ihren Steuerunterlagen beifügen. Das Attest sollte belegen, dass Sie ohne Treppenlift Ihre Treppe nicht mehr meistern können. Es darf sich daher um keine Präventionsmaßnahme für eine in Zukunft gerichtete, mögliche Behinderung handeln.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Pflegegrad 4 oder 5 nachweisen können. In diesem Fall sind Sie so stark körperlich bzw. geistig beeinträchtigt, dass Sie noch nicht einmal ein ärztliches Attest vorweisen müssen.
2. Wo werden die Anschaffungs- und Installationskosten in der Steuererklärung eingetragen?
Wenn Sie über ein vorgenanntes Attest verfügen, können Sie die Anschaffungs- und Installationskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Diese können Sie in der Einkommensteuererklärung im Mangelbogen im Bereich Est 1A auf der letzten Seite eintragen. Seit 2019 gibt es mittlerweile auch eine eigene Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
Es gibt jedoch zwei verschiedene Arten von außergewöhnlichen Belastungen. Hierzu zählen
- die besonderen außergewöhnlichen Belastungen nach § 33a Einkommensteuergesetz sowie
- die allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Pflegepersonen nach § 33b Einkommensteuergesetz.
Die Anschaffungs- und Installationskosten werden als allgemeine außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Hierzu zählen die Kosten, welche Ihre individuell zumutbare Belastung überschreiten. Dies ist beim Kauf eines Treppenlifts durchaus der Fall. Daher lässt sich folglich ein Treppenlift als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Dabei können Sie aber nur die tatsächlichen Kosten eintragen, abzüglich möglicher Zuschüsse.
Jetzt 3 Treppenlift Angebote
in nur 60 Sekunden anfordern
3. Außergewöhnliche Belastung bedeutet nicht von der Steuer abschreiben
Häufig werden bestimmte Anschaffungen von der Steuer über mehrere Jahre abgeschrieben. Bei beruflicher Notwendigkeit können dies zum Beispiel ein dienstlich genutztes Fahrzeug sein oder ein teurer Computer. In diesem Fall werden die Kosten auf mehrere Jahre verteilt und die Einzelsummen dann steuerlich berücksichtigt. Viele denken vielleicht an eine Treppenlift-Abschreibung. Dies ist jedoch im Grunde nicht möglich.
Beim Kauf eines Treppenliftes wird dieser im Anschaffungsjahr in voller Höhe berücksichtigt. Anzumerken ist, dass Sie natürlich nur so viel von der Steuer erstattet bekommen, wie Sie selbst an Steuern zahlen müssen. Wenn Sie folglich so gut wie keine Einkommensteuer bezahlen müssen, können Sie auch nicht mit einer hohen Erstattung rechnen.
4. Handwerkerkosten können auch ohne medizinische Notwendigkeit abgesetzt werden
Wie eingangs erwähnt, können bei medizinischer Notwendigkeit alle Kosten eines Treppenliftes von der Steuer abgesetzt werden. Interessant ist, dass Sie generell immer Handwerkerleistungen, also die Lohnkosten, von der Steuer absetzen können, auch wenn Sie selbst nicht notwendigerweise einen Treppenlift benötigen.
In diesem Fall handelt es sich dann aber nicht um außergewöhnliche Belastungen.
Generell akzeptiert das Finanzamt bis zu 20 % der Handwerkerkosten, maximal jedoch 1.200 Euro. Damit lässt sich ein Teil der Installationskosten für einen Treppenlift auch ohne ärztliches Attest berücksichtigen. Zu den Handwerkerkosten gehören beispielsweise auch die Reparaturkosten, wenn ein Handwerker zu Ihnen nach Hause kommt.
5. Was ist noch wichtig, um einen Treppenlift von der Steuer absetzen zu können?
Wer in den Genuss kommt, einen Treppenlift steuerlich absetzbar zu stellen, der sollte an den Behinderten-Pauschbetrag denken. Menschen mit körperlichen Einschränkungen bzw.
Behinderungen haben die Möglichkeit, in der Steuererklärung einen Behinderten-Pauschbetrag einzutragen. Abhängig vom Grad einer Behinderung können jedes Jahr zwischen 310 und 1.420 Euro eingesetzt werden.
Diejenigen, welche über einen Schwerbehindertenausweis mit den Eintragungen H für hilflos oder Bl für blind besitzen, können sogar jährlich bis zu 3.700 Euro als Pauschbetrag eintragen. Sie können damit ebenfalls die Kosten für einen Treppenlift senken. In diesem Fall lohnt es sich, den höchsten Pausbetrag einzusetzen und die restlichen Treppenliftkosten bei den außergewöhnlichen Belastungen.
- medizinische Notwendigkeit per Attest oder Pflegegrad 4 oder 5
- keine Präventivmaßnahme
- Treppenliftkosten abzüglich möglicher Zuschüsse als außergewöhnliche Belastung
- übernommen werden auch Reparaturen und Wartungskosten
- Handwerkerrechnungen lassen sich auch ohne medizinische Notwendigkeit absetzen