Voraussetzungen für die Montage eines Treppenlifts

Zuletzt aktualisiert am Juni 27, 2022

Wenn Sie sich für den Einbau eines Treppenliftes interessieren, müssen verständlicherweise auch die Voraussetzungen hierfür erfüllt sein. Immerhin handelt es sich nicht nur um eine nicht unerhebliche Investition, sondern auch Umbaumaßnahme. Ebenso gibt es verschiedene Treppenlifte, mit denen sich gerade und geschwungene Treppen, aber auch unterschiedliche Höhen senkrecht überwinden lassen.

In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen die Voraussetzungen für den Treppenlifteinbau nahelegen. Ebenso können Sie sich darüber informieren, welche Maße beim Treppenlifteinbau dabei zu berücksichtigen sind.

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1. Zuerst sollten Sie den passenden Treppenlift finden

Bevor Sie sich für einen neuen Treppenlift entscheiden, sollten Sie bedenken, dass es

gibt.

Jeder Lift benötigt mehr oder weniger Platz im Treppenhaus. Eine Ausnahme stellen die Hublifte dar, welche meist draußen vor dem Hauseingang genutzt werden. In den meisten Fällen reicht in Privathäusern ein Sitzlift vollkommen aus. Wer jedoch auf einen Rollstuhl angewiesen ist und diesen nicht ohne fremde Hilfe verlassen kann, der sollte ggf. an einen Plattformlift denken. Finden wir nun heraus, welche Treppenlift Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

2. Diese Voraussetzungen müssen für die Treppenlift Montage vorliegen

In den meisten Privathäusern lässt sich bedenkenlos ein Treppenlift montieren. Eine Voraussetzung ist die Treppenlift Treppenbreite, die wenigstens 70 Zentimeter betragen muss. Diese Kriterien werden in nahezu allen Wohnimmobilien erfüllt. Es gibt aber noch einiges mehr zu beachten.

2.1. Der Platzbedarf eines Treppenlifts

Am wenigsten Platz benötigt ein klappbarer Sitzlift, der an einer Treppenseite hinauf-  und hinabfährt. Wie zuvor dargelegt, sollte die Mindesttreppenbreite eines Treppenlifts 70 Zentimeter betragen.

Voraussetzung Treppenbreite
Mindestbreite von 70cm

Zusammengeklappt nimmt ein solcher Sitzlift nur etwa 30 Zentimeter von der gesamten Treppenbreite weg. Da bleibt immer noch genügend Platz, um fußläufig die Treppe passieren zu können.

Wer einen Plattformlift benötigt, der kann diesen bei Nichtgebrauch ebenfalls platzsparend zusammenklappen. Hier wird meist eine Tiefe zwischen 30 und 40 Zentimeter beansprucht. Jedoch nimmt die nach oben geklappte Plattform wesentlich mehr Raum ein, als ein Sitzlift.

Ansonsten muss bei einem Plattformlift darauf geachtet werden, dass

  • ein Rollstuhl bequem darauf Platz findet und
  • die Treppenliftbreite dazu zwischen 60 und 90 Zentimeter aufweist.

Ein zuverlässiger Treppenliftanbieter kann Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bevor es zu einer Auftragsvergabe kommt, wird ein Servicemitarbeiter eingehend die baulichen Gegebenheiten begutachten. Auf diese Weise erhalten Sie ein optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Hierbei wird auch überprüft, ob die Treppenlift Einbau Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Experten stellen auch fest, ob für einen Treppenlift die baulichen Voraussetzungen vorliegen.

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Hinweis

Für die im Außenbereich zu installierenden Hublifte, welche nur geringe Höhenunterschiede im Eingangsbereich überbrücken müssen, wird verständlicherweise etwas mehr Platz benötigt. Diese Lifte sind in aller Regel nicht klappbar ausgeführt. Stattdessen nehmen diese Lifte einen Platzbedarf ein, welcher der quadratischen oder rechteckigen Grundfläche des Plattformliftes entspricht.

Schwierigkeiten mit dem Platzbedarf

Abhängig vom Treppenlifthersteller weisen die Treppenlifte verständlicherweise unterschiedliche Abmessungen auf. Andererseits gewährleisten die meisten Hersteller, dass auch in den noch so kleinsten Treppenhäusern ein Lift installiert werden kann.

Probleme kann es mitunter bei der Befestigung der Laufschiene eines Sitz- oder Plattformliftes geben. Müssen zum Beispiel wichtige Befestigungen an der Wand vorgenommen werden, können diese bei Vorliegen von Sandputz natürlich nicht halten. Dann muss eine andere Lösung gefunden werden. In diesem Fall wird dann zum Beispiel die Laufschiene nicht an der Wand, sondern auf den Stufen montiert. Hierbei kann es ggf. zu möglichen Platzeinschränkungen kommen.

Ein zuverlässiger Treppenliftanbieter wird Sie hierzu genau informieren und die beste Befestigungsmöglichkeit für Ihren Treppenlift finden.

3. Benötigen Sie für einen Treppenlift eine Genehmigung?

Private Immobilienbesitzer benötigen keine Genehmigung oder gar Erlaubnis, um sich einen Treppenlift installieren zu lassen. Lediglich für den Betrieb bestimmter Treppenlifte sind besondere Auflagen zu beachten.

Abnahme durch den Tüv
TÜV-Abnahme ist oft Muss

Hierzu gehört beispielsweise die Tatsache, dass ein Senkrechtlift, der eine Höhe von mindestens drei Metern überwindet, vom TÜV abgenommen werden muss.

Viele stellen sich vielleicht die Frage, wie es bei einer Eigentumswohnung aussieht. Immerhin gehört einem hier nur die Wohnung, wobei das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum ist. Unabhängig von den gesetzlichen und brandschutzrechtlichen Vorschriften entscheiden in einer Eigentümergemeinschaft alle Eigentümer gemeinsam. Dabei hängt die Entscheidung von den Miteigentumsanteilen ab. Die Mehrheit entscheidet.

Jedoch darf die Eigentümergemeinschaft den Einbau eines Treppenlifts zur Barrierefreiheit gehbehinderter Menschen nicht untersagen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil V ZR 96/16 entschieden.

3. 1. Die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Treppenlift

Die eigentliche Montage eines Treppenlifts überlassen Sie in aller Regel einem Fachunternehmen. Diese Experten können einen Treppenlift auf nahezu jedem Untergrund bzw. an jede Wand befestigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Holz-, Edelstahl- oder Granit-Treppe besitzen. Wichtig zu wissen ist, dass es für die bauliche Beschaffenheit des Treppenhauses keine gesetzlichen Vorschriften gibt.

Die rechtlichen Voraussetzungen

Abhängig vom jeweiligen Bundesland sind die dortigen Landesbauordnungen zu beachten. Die technischen Baubestimmungen sind in der DIN 18065 geregelt. Hier möchten wir hier wieder auf die Mindestbreite von 70 Zentimeter verweisen. Anzumerken ist, dass sich die Mindestbreite im Grunde nicht auf private Wohnimmobilien bezieht, sondern lediglich auf Mehrfamilienhäuser.

Soll zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus oder einer Eigentümergemeinschaft von Eigentumswohnungen ein Treppenlift installiert werden, muss auf jeder Etage eine separate und ausrechend große Wartefläche vorgehalten werden, damit herkömmlicher Treppenhausverkehr dort warten kann.

Besonders wichtig ist der Brandschutz: Insbesondere in Mehrfamilienhäusern darf ein Treppenlift bei Ausbruch eines Feuers den möglichen Fluchtweg über das Treppenhaus nicht versperren.

Dies sagt auch die jeweilige Brandschutzverordnung aus. Bei einer Mindest-Treppenbreite von wenigstens 60 bis 70 Zentimeter ist dies in aller Regel jedoch gegeben.

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